Anfrage 0137: Unterschied zwischen den Versionen
(→Antwort) |
|||
Zeile 27: | Zeile 27: | ||
Vgl. [[Anfrage 0090]] | Vgl. [[Anfrage 0090]] | ||
− | + | ||
+ | |||
---- | ---- | ||
Version vom 19. Januar 2016, 11:40 Uhr
1. Anfrage vom: 08.11.2015
Stand: 18.01.2016
2. Problembeschreibung:
In verschiedenen Publikationen und Foren werden unterschiedliche Sichtweisen für die formellen Voraussetzungen der Kodierung einer Sepsis mit einem SIRS infektiöser Genese ohne Organkomplikation vertreten.
3. Frage:
Kann eine Sepsis mit einem SIRS infektiöser Genese ohne Organkomplikation bei Vorliegen von vier SIRS - Kriterien aber ohne Abnahme einer Blutkultur kodiert werden ? - Ist die Abnahme von zwei Blutkulturen in diesem Fall als obligat zu bewerten oder reichen u.U. auch klinische Kriterien aus?
4. ggf. Lösungsansatz:
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
Die Abnahme von zwei Blutkulturpärchen (aerob/anaerob) ist nach den seit 2007 geltenden Abrechnungsregeln obligate Voraussetzung für die Kodierung eines SIRS infektiöser Genese ohne Organkomplikationen.
Vgl. Anfrage 0090
Zurück zu zu Anfrage 0136
Weiter zu Anfrage 0138
Zurück zur Anfragen Übersicht