Anfrage 0166: Unterschied zwischen den Versionen
(→Antwort) |
|||
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
'''1. Anfrage vom:''' 27.10.2016 | '''1. Anfrage vom:''' 27.10.2016 | ||
− | '''Stand: ''' | + | '''Stand: ''' 16.02.2017 |
Zeile 16: | Zeile 16: | ||
'''4. ggf. Lösungsansatz:''' | '''4. ggf. Lösungsansatz:''' | ||
− | |||
== Antwort == | == Antwort == | ||
Zeile 25: | Zeile 24: | ||
Wenn die klinisch als erforderlich angesehene stationäre postoperative Überwachung durchgeführt wird, muss diese auch in den Krankenunterlagen nachvollziehbar dokumentiert werden. | Wenn die klinisch als erforderlich angesehene stationäre postoperative Überwachung durchgeführt wird, muss diese auch in den Krankenunterlagen nachvollziehbar dokumentiert werden. | ||
− | (16.02.2017) | + | (Stand: 16.02.2017) |
---- | ---- | ||
Aktuelle Version vom 6. März 2017, 14:36 Uhr
1. Anfrage vom: 27.10.2016
Stand: 16.02.2017
2. Problembeschreibung:
Operative Versorgung einer Leistenhernie in TAPP-Technik (keine relevanten Nebenerkrankungen), postoperative Überwachung 1 Nacht, komplikationsloser Verlauf, Entlassung am Folgetag
3. Frage:
Ist die postoperative stationäre Überwachung (1 Nacht) aufgrund Einblutungs-/Nachblutungsgefahr gerechtfertigt oder muss ambulant abgerechnet werden?
4. ggf. Lösungsansatz:
Antwort
Bei TAPP-Herniotomien besteht ein Risiko von 0,8 % für interventionspflichtige Nachblutungen. Bei einem kleinen Anteil dieser Patienten entwickelt sich ein intrabdominales Hämatom. Für Blutungskomplikationen existieren nicht die gewöhnlich erwarteten Prädiktoren. (Dissertation Seidelmann)
Ungeachtet dieses Risikos fordert das BSG für alle Leistungen aus dem Katalog Ambulanter Operationen und stationsersetzender Eingriffe nach §115b SGB V eine Begründung der medizinischen Notwendigkeit einer stationären Behandlung im Einzelfall.
Wenn die klinisch als erforderlich angesehene stationäre postoperative Überwachung durchgeführt wird, muss diese auch in den Krankenunterlagen nachvollziehbar dokumentiert werden.
(Stand: 16.02.2017)
Zurück zu Anfrage 0165
Weiter zu Anfrage 0167
Zurück zur Anfragen Übersicht