KDE-180: Unterschied zwischen den Versionen
(→Kodierempfehlung SEG-4:) |
|||
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 13: | Zeile 13: | ||
== Kodierempfehlung SEG-4: == | == Kodierempfehlung SEG-4: == | ||
Hauptdiagnose ist [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2018/block-i80-i89.htm#I80 I80.8] ''Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis sonstiger Lokalisationen, Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis tiefer Gefäße der oberen Extremitäten''. Weder die maligne Erkrankung noch die Chemo-/Strahlentherapie waren der Aufnahmegrund. Da für das Paraneoplastische Syndrom in der ICD-10-GM kein spezifischer Kode zur Verfügung steht, sind gemäß [[DKR D004d|DKR D004]] ''Syndrome'' die einzelnen Manifestationen zu verschlüsseln, im vorliegenden Fall die Armvenenthrombose. Das Rektumkarzinom erfüllt nicht die Vorgaben der Nebendiagnosendefinition und ist somit nicht zu kodieren. | Hauptdiagnose ist [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2018/block-i80-i89.htm#I80 I80.8] ''Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis sonstiger Lokalisationen, Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis tiefer Gefäße der oberen Extremitäten''. Weder die maligne Erkrankung noch die Chemo-/Strahlentherapie waren der Aufnahmegrund. Da für das Paraneoplastische Syndrom in der ICD-10-GM kein spezifischer Kode zur Verfügung steht, sind gemäß [[DKR D004d|DKR D004]] ''Syndrome'' die einzelnen Manifestationen zu verschlüsseln, im vorliegenden Fall die Armvenenthrombose. Das Rektumkarzinom erfüllt nicht die Vorgaben der Nebendiagnosendefinition und ist somit nicht zu kodieren. | ||
+ | |||
+ | <span style="color:red"> Vor dem Hintergrund des Schlichtungsspruchs vom 04.07.2016 (veröffentlicht am 27.07.2016) wäre in der geschilderten Konstellation ab diesem Zeitpunkt das Rektumkarzinom als Nebendiagnose anzugeben. </span> | ||
Siehe auch Kodierempfehlung [[KDE-355|355]]. | Siehe auch Kodierempfehlung [[KDE-355|355]]. | ||
Zeile 20: | Zeile 22: | ||
Konsens | Konsens | ||
− | ( | + | (Stand: 30.12.2019) |
---- | ---- |
Aktuelle Version vom 31. Dezember 2019, 16:37 Uhr
Schlagwort: Thrombose, Tumorleiden
Stand: 21.08.2007
Aktualisiert: 30.12.2019
Problem/Erläuterung
Ein Patient wird aufgenommen wegen Armvenenthrombose. Bekannt ist ein hepatisch metastasiertes Rektumkarzinom. Die Armvenenthrombose wird von der Klinik als paraneoplastisches Syndrom bewertet und spezifisch behandelt. Wie ist bezüglich Haupt- und Nebendiagnosen zu kodieren?
Kodierempfehlung SEG-4:
Hauptdiagnose ist I80.8 Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis sonstiger Lokalisationen, Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis tiefer Gefäße der oberen Extremitäten. Weder die maligne Erkrankung noch die Chemo-/Strahlentherapie waren der Aufnahmegrund. Da für das Paraneoplastische Syndrom in der ICD-10-GM kein spezifischer Kode zur Verfügung steht, sind gemäß DKR D004 Syndrome die einzelnen Manifestationen zu verschlüsseln, im vorliegenden Fall die Armvenenthrombose. Das Rektumkarzinom erfüllt nicht die Vorgaben der Nebendiagnosendefinition und ist somit nicht zu kodieren.
Vor dem Hintergrund des Schlichtungsspruchs vom 04.07.2016 (veröffentlicht am 27.07.2016) wäre in der geschilderten Konstellation ab diesem Zeitpunkt das Rektumkarzinom als Nebendiagnose anzugeben.
Siehe auch Kodierempfehlung 355.
Kommentar FoKA:
Konsens
(Stand: 30.12.2019)
Zurück zu KDE-178
Weiter zu KDE-181