Anfrage 0137: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche
 
(3 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 
'''1. Anfrage vom:''' 08.11.2015
 
'''1. Anfrage vom:''' 08.11.2015
  
'''Stand: '''   
+
'''Stand: '''  18.01.2016
  
  
Zeile 23: Zeile 23:
  
 
== Antwort ==
 
== Antwort ==
--
+
Die Abnahme von zwei Blutkulturpärchen (aerob/anaerob) ist nach den seit 2007 geltenden Abrechnungsregeln obligate Voraussetzung für die Kodierung eines SIRS infektiöser Genese ohne Organkomplikationen.
 +
 
 +
Vgl. [[Anfrage 0090]]
 +
 
 +
 
  
 
----
 
----
  
Zurück zu zu [[Anfrage 0136]]
+
Zurück zu [[Anfrage 0136]]
  
 
Weiter zu [[Anfrage 0138]]
 
Weiter zu [[Anfrage 0138]]

Aktuelle Version vom 4. Juli 2016, 15:23 Uhr

1. Anfrage vom: 08.11.2015

Stand: 18.01.2016


2. Problembeschreibung:

In verschiedenen Publikationen und Foren werden unterschiedliche Sichtweisen für die formellen Voraussetzungen der Kodierung einer Sepsis mit einem SIRS infektiöser Genese ohne Organkomplikation vertreten.


3. Frage:

Kann eine Sepsis mit einem SIRS infektiöser Genese ohne Organkomplikation bei Vorliegen von vier SIRS - Kriterien aber ohne Abnahme einer Blutkultur kodiert werden ? - Ist die Abnahme von zwei Blutkulturen in diesem Fall als obligat zu bewerten oder reichen u.U. auch klinische Kriterien aus?


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Die Abnahme von zwei Blutkulturpärchen (aerob/anaerob) ist nach den seit 2007 geltenden Abrechnungsregeln obligate Voraussetzung für die Kodierung eines SIRS infektiöser Genese ohne Organkomplikationen.

Vgl. Anfrage 0090



Zurück zu Anfrage 0136

Weiter zu Anfrage 0138

Zurück zur Anfragen Übersicht