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− | Der Schlichtungsausschuss hat entschieden (Kodierempfehlung Nummer 17), wie die Kodierung bei asymptomatischem Keimträger MRSA erfolgen muss (Z22.3 + U80.00!). Eine Kodierung mit B95.6! (Staphylococcus aureus als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind) darf nicht vorgenommen werden. | + | Der Schlichtungsausschuss hat entschieden (Kodierempfehlung Nummer 17), wie die Kodierung bei asymptomatischem Keimträger MRSA erfolgen muss ([https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2021/block-z20-z29.htm#Z22 Z22.3] + [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2021/block-u80-u85.htm#U80 U80.00!]). Eine Kodierung mit B95.6! (Staphylococcus aureus als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind) darf nicht vorgenommen werden. |
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Wie verhält es sich nun bei einem asymptomatischen Keimträger mit NICHTRESISTENTEM Staphylococcus aureus (nur mikrobiologische Untersuchung ohne Therapie oder weiterführende Maßnahmen)? Kann in solch einem Fall | Wie verhält es sich nun bei einem asymptomatischen Keimträger mit NICHTRESISTENTEM Staphylococcus aureus (nur mikrobiologische Untersuchung ohne Therapie oder weiterführende Maßnahmen)? Kann in solch einem Fall | ||
− | dann Z22.3 mit B95.6! kodiert werden? | + | dann [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2021/block-z20-z29.htm#Z22 Z22.3] mit [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2021/block-b95-b98.htm#B95 B95.6!] kodiert werden? |
'''4. ggf. Lösungsansatz:''' | '''4. ggf. Lösungsansatz:''' | ||
− | Die Besiedelung mit einem Staphylococcus aureus ist ein regelwidriger Zustand. B95.6! ist gemäß DKR D012 Tabelle 2 obligat zu kodieren. Die mikrobiologische Untersuchung zur Keim- und/oder Resistenzbestimmung | + | Die Besiedelung mit einem Staphylococcus aureus ist ein regelwidriger Zustand. [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2021/block-b95-b98.htm#B95 B95.6!] ist gemäß DKR [https://foka.medizincontroller.de/index.php?title=DKR_D012f&redirect=no D012] Tabelle 2 obligat zu kodieren. Die mikrobiologische Untersuchung zur Keim- und/oder Resistenzbestimmung |
− | erfolgt in unserem Hause immer risikoadjustiert und nicht routinemäßig bei allen Patienten und somit ist bei einem positiven Befund (Keimnachweis) ein Ressourcenverbrauch im Sinne der DKR D003 zu verzeichnen (diagnostische Maßnahme). | + | erfolgt in unserem Hause immer risikoadjustiert und nicht routinemäßig bei allen Patienten und somit ist bei einem positiven Befund (Keimnachweis) ein Ressourcenverbrauch im Sinne der DKR [https://foka.medizincontroller.de/index.php/DKR_D003d D003] zu verzeichnen (diagnostische Maßnahme). |
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Aktuelle Version vom 2. Juni 2022, 10:34 Uhr
Thema: Kodierung asymptomatischer Keimträger bei NICHTRESISTENTEN Keimen
1. Anfrage vom: 18.05.2021
Stand: 25.04.2022
2. Problembeschreibung:
Der Schlichtungsausschuss hat entschieden (Kodierempfehlung Nummer 17), wie die Kodierung bei asymptomatischem Keimträger MRSA erfolgen muss (Z22.3 + U80.00!). Eine Kodierung mit B95.6! (Staphylococcus aureus als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind) darf nicht vorgenommen werden.
3. Frage:
Wie verhält es sich nun bei einem asymptomatischen Keimträger mit NICHTRESISTENTEM Staphylococcus aureus (nur mikrobiologische Untersuchung ohne Therapie oder weiterführende Maßnahmen)? Kann in solch einem Fall dann Z22.3 mit B95.6! kodiert werden?
4. ggf. Lösungsansatz:
Die Besiedelung mit einem Staphylococcus aureus ist ein regelwidriger Zustand. B95.6! ist gemäß DKR D012 Tabelle 2 obligat zu kodieren. Die mikrobiologische Untersuchung zur Keim- und/oder Resistenzbestimmung erfolgt in unserem Hause immer risikoadjustiert und nicht routinemäßig bei allen Patienten und somit ist bei einem positiven Befund (Keimnachweis) ein Ressourcenverbrauch im Sinne der DKR D003 zu verzeichnen (diagnostische Maßnahme).
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
Die Auswahl des Schlüssels B95.6 ist hier nicht zutreffend, da der nichtresistente Staph. aureus keine Ursache einer Krankheit ist, die in anderen Organkapiteln definiert ist (Bakterien, Viren und sonstige Infektionserreger als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind (B95-B98)).
Die Abgrenzung zur Kodierung der Schlüssel aus der ICD Klasse U80-85 ist darin zu sehen, dass in der Kapitelüberschrift "Infektionserreger mit Resistenzen gegen bestimmte Antibiotika oder Chemotherapeutika
(U80-U85)" keine Verbindung zu einer aktuellen Krankheit vorgegeben ist.
(Stand: 25.04.2022)
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