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Aktuelle Version vom 2. Juni 2022, 10:35 Uhr
Thema: Pneumonie mit COPD / infektexazerbierte COPD
1. Anfrage vom: 01.07.2021
Stand: 25.04.2022
2. Problembeschreibung:
stat. Aufnahme mit Pneumonie, resp. Insuffizienz, erhöhten Infektparametern bei bekannter COPD II - Es erfolgte die antibiotische Therapie mittels Piperacillin/Tazobactam, BGAs + O2-Gabe=2L sowie eine symptomatische Therapie mittels Inhalationen:
Kodiert wurde unsererseits als HD die J18.8 mit der J96.00 (beides vom MDK akzeptiert) und die J44.02 als ND, die der MDK auf J44.82 ändert. Begründung „eine Infektexazerbation sei aus den Unterlagen nicht ersichtlich“ und „eine Therapieeskalation bei infektexazerbierter COPD wäre nicht ersichtlich“ – und „die antibiotische Therapie erfolge bei Anstieg der Infektparameter aufgrund eines Infiltrates“.
Leider wird in den Unterlagen nur von der Pneumonie und der bekannten COPD II gesprochen – auf die infektexazerbierte COPD wird explizit nicht eingegangen
3. Frage:
Ist im Zusammenhang mit einer Pneumonie und o. g. Parametern im Zusammenhang mit einer bekannten COPD eine „J44.02 =infektexazerbierte COPD“ (hier Grad II) oder eher die J44.82 zu kodieren. Ist hier – analog der gestrichenen DKR 1003 – eher die J44.02 als HD und die J18.8 als ND zu kodieren?
Wo finde ich zum Widerspruch entsprechende (gültige) Kodierhinweise? Beim Schlichtungsausschuss oder den SEG-Kodierempfehlungen habe ich diesbezüglich nichts gefunden.
4. ggf. Lösungsansatz:
aufgrund der akuten resp. Insuffizienz wird gemäß Vorgabe „akut vor chronisch“ die J18.8 als HD und die J44.02 als ND kodiert
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
Korrekt ist die Kodierung mit J44.0* Chronische obstruktive Lungenkrankheit mit akuter Infektion der unteren Atemwege. Bei bekannter COPD ist eine akute Pneumonie nachgewiesen. Eine Exacerbation der COPD ist in der Bezeichnung der J44.02 nicht vorgegeben.
Die Wahl der HD ist gemäß DKR D002 "Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen" kann nur im Einzelfall anhand des entstandenen Ressourcenverbrauchs entschieden werden.
(Stand: 25.04.2022)
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