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'''1. Thema:'''  MD weitet Mindestanforderung Palliativkomplexbehandlung OPS 8-98e aus auf Glossar der Fachgesellschaft  
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'''1. Thema:'''  MD weitet Mindestanforderung Palliativkomplexbehandlung OPS [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2020/block-8-97...8-98.htm#code8-98e 8-98e] aus auf Glossar der Fachgesellschaft  
  
 
'''Anfrage vom:''' 10.07.2023
 
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'''Stand: '''  15.08.2023
  
  
 
'''2. Problembeschreibung:'''
 
'''2. Problembeschreibung:'''
  
Ein Patient wird akut als Notfall wegen einer Thrombose aufgenommen und behandelt. Im Verlauf dieses Aufenthaltes wird dann die Behandlung des Lymphoms im einer weiteren Chemotherapie weiter fortgesetzt. Eine Planung der Lymphom Behandlung war in diesem Aufenthalt bei Aufnahme nicht vorgesehen und erfolgte erst im Verlauf.
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In der Einzelfallbegutachtung wird der OPS Palliativ Komplexbehandlung vom MD gestrichen. In der täglichen Teambesprechung wären nicht die geforderten 3 Personen aus 3 verschiedenen Therapiebereichen dokumentiert.
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Das ist in den Mindestmerkmalen des OPS [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2020/block-8-97...8-98.htm#code8-98e 8-98e] NICHT gefordert und war auch für die Strukturprüfung nicht relevant.
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Der MD bezieht sich in seiner Begründung auf das Glossar der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zur OPS 8-98e  wo unter 3. Mindest-/Leistungsmerkmale
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an Werktagen die Teilnahme einer weiteren Person/Therapiegruppe außer Pflege und Arzt gefordert ist.
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Auf Nachfrage beim MD wie es zu dieser Beurteilung käme erhielten wir u.st. Antwort:
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''...nach interner Rücksprache und Überprüfung des Gutachtens, mit und durch unseren Krankenhausleiter, muss ich Sie bitten, sich im Rahmen des Erörterungsverfahren an die zuständige KK zu wenden.''
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''Der Gutachter hat ein vollständiges und nachvollziehbares Gutachten erstellt, alle Fragen wurden ausreichend und korrekt beantwortet. Jegliche inhaltliche Neubewertung durch den MD ist im Erörterungsverfahren nicht vorgesehen.''
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Der Fall ist bereits mit der Kasse erörtert und im Dissens mit EKK61 abgeschlossen. Beide Seiten (KH, KK) haben einen (differierenden) Dokumentationsbogen ausgefüllt und der jeweiligen Gegenseite zukommen lassen.
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'''3. Frage:'''
 
'''3. Frage:'''
  
Ist die DKR Neubildung mit Verweis auf die Allg. DKR in Bezug auf HD anzuwenden (HD Thrombose) oder ist die Schlichtung anzuwenden (HD Lymphom)?
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Müssen in der täglichen Fallbesprechung mehr als zwei Professionen zur Erfüllung der Mindestmerkmale teilnehmen?
  
 
   
 
   
 
'''4. ggf. Lösungsansatz:'''
 
'''4. ggf. Lösungsansatz:'''
  
Die DKR Neubildung mit Verweis auf die Allg. DKR in Bezug auf HD wäre korrekt, da die Lymphom Behandlung erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden wurde. Die Schlichtung greift hier nicht.
 
  
  
 
'''5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:'''  
 
'''5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:'''  
  
DKR Neubildungen<br>
 
DKR Hauptdiagnose<br>
 
Schlichtungsausschuss
 
  
  
 
== Antwort ==
 
== Antwort ==
  
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Bei der Umsetzung der Regelwerke ist eine wortgetreue Auslegung der Vorgaben notwendig. Im OPS [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2023/block-8-97...8-98.htm#code8-98e Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung] ist die Zusammensetzung nur bei der wöchentlichen Teambesprechung konkret benannt. Für die tägliche multiprofessionelle Fallbesprechung ist eine spezifische professionelle Mindestbesetzung über die Multiprofessionalität an sich hinaus nicht aufgeführt.<br><br>
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(Stand 15.08.2023)
  
 
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Aktuelle Version vom 5. September 2023, 13:09 Uhr

1. Thema: MD weitet Mindestanforderung Palliativkomplexbehandlung OPS 8-98e aus auf Glossar der Fachgesellschaft

Anfrage vom: 10.07.2023

Stand: 15.08.2023


2. Problembeschreibung:

In der Einzelfallbegutachtung wird der OPS Palliativ Komplexbehandlung vom MD gestrichen. In der täglichen Teambesprechung wären nicht die geforderten 3 Personen aus 3 verschiedenen Therapiebereichen dokumentiert.

Das ist in den Mindestmerkmalen des OPS 8-98e NICHT gefordert und war auch für die Strukturprüfung nicht relevant.

Der MD bezieht sich in seiner Begründung auf das Glossar der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zur OPS 8-98e wo unter 3. Mindest-/Leistungsmerkmale an Werktagen die Teilnahme einer weiteren Person/Therapiegruppe außer Pflege und Arzt gefordert ist.

Auf Nachfrage beim MD wie es zu dieser Beurteilung käme erhielten wir u.st. Antwort:

...nach interner Rücksprache und Überprüfung des Gutachtens, mit und durch unseren Krankenhausleiter, muss ich Sie bitten, sich im Rahmen des Erörterungsverfahren an die zuständige KK zu wenden.

Der Gutachter hat ein vollständiges und nachvollziehbares Gutachten erstellt, alle Fragen wurden ausreichend und korrekt beantwortet. Jegliche inhaltliche Neubewertung durch den MD ist im Erörterungsverfahren nicht vorgesehen.

Der Fall ist bereits mit der Kasse erörtert und im Dissens mit EKK61 abgeschlossen. Beide Seiten (KH, KK) haben einen (differierenden) Dokumentationsbogen ausgefüllt und der jeweiligen Gegenseite zukommen lassen.


3. Frage:

Müssen in der täglichen Fallbesprechung mehr als zwei Professionen zur Erfüllung der Mindestmerkmale teilnehmen?


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Bei der Umsetzung der Regelwerke ist eine wortgetreue Auslegung der Vorgaben notwendig. Im OPS Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung ist die Zusammensetzung nur bei der wöchentlichen Teambesprechung konkret benannt. Für die tägliche multiprofessionelle Fallbesprechung ist eine spezifische professionelle Mindestbesetzung über die Multiprofessionalität an sich hinaus nicht aufgeführt.

(Stand 15.08.2023)


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