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'''Thema:'''  Kodierung postoperativer Schmerz
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'''Thema:'''  Kodierung von postoperativem Schmerz
  
'''1. Anfrage vom:''' 29.08.2018
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'''1. Anfrage vom:''' 04.09.2018
  
 
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'''2. Problembeschreibung:'''
 
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Pat. wird stat. aufgenommen zur Operation (Bilobektomie und Ösophagostomie), am Aufnahmetag (ein Tag vor OP) Fibrinwert 3,0. Während OP starke Blutung und Abfall Fibrin auf 1,6, daher Gabe von 4gr. Hämocomplettan.  
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Nachfrage der Kassen wegen Überschreiten der unteren Grenzverweildauer. Begründung des Krankenhauses und in der Akte auch dokumentiert, postoperativer Schmerz der therapiert wurde. Weigerung der Kasse die Aufwandspauschale zu zahlen, da der postoperative Schmerz nicht kodiert worden ist.
  
  
 
'''3. Frage:'''
 
'''3. Frage:'''
  
Kann hier die Diagnose [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2018/block-d65-d69.htm#D65 D65.0] ''Erworbene Afibrinogenämie'' kodiert werden? Wie weit muss der Fibrinwert gesunken sein um die Bedingung einer Afibrinogenämie zu erfüllen? Wer legt diesen Wert fest, wo kann er nachrecherchiert werden?
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Wie kann postoperativer Schmerz kodiert werden? Muss postoperativer Schmerz kodiert werden? Ab wann ist postoperativer Schmerz ein über das normalmaßhinausgehender Schmerz?
  
  
 
'''4. ggf. Lösungsansatz:'''
 
'''4. ggf. Lösungsansatz:'''
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Die Krankenkassen „bieten“ mir folgende ICD und OPS Kodes an: R52.0, R52.8, Z98.8, 8-919. Weder die genannten ICD noch der genannte OPS sind meines Erachtens geeignet.
  
  
 
'''5. ICD / OPS / DKR / Gesetze: '''  
 
'''5. ICD / OPS / DKR / Gesetze: '''  
  
[https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2018/block-d65-d69.htm#D65 D65.0]
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Version vom 14. September 2018, 15:03 Uhr

Thema: Kodierung von postoperativem Schmerz

1. Anfrage vom: 04.09.2018

Stand:


2. Problembeschreibung:

Nachfrage der Kassen wegen Überschreiten der unteren Grenzverweildauer. Begründung des Krankenhauses und in der Akte auch dokumentiert, postoperativer Schmerz der therapiert wurde. Weigerung der Kasse die Aufwandspauschale zu zahlen, da der postoperative Schmerz nicht kodiert worden ist.


3. Frage:

Wie kann postoperativer Schmerz kodiert werden? Muss postoperativer Schmerz kodiert werden? Ab wann ist postoperativer Schmerz ein über das normalmaßhinausgehender Schmerz?


4. ggf. Lösungsansatz:

Die Krankenkassen „bieten“ mir folgende ICD und OPS Kodes an: R52.0, R52.8, Z98.8, 8-919. Weder die genannten ICD noch der genannte OPS sind meines Erachtens geeignet.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:



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