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Herzinsuffizienz und Klappeninsuffizienzen stehen pathophysiologisch in einer engen Wechselwirkung. Eine medikamentöse Herzinsuffizienztherapie ist geeignet, das Ausmaß einer Klappeninsuffizienz zu verringern.
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Somit ist die Forderung in der DKR D003 nach einer therapeutischen Beeinflussung des Patientenmanagements erfüllt. Die Kodierung der Klappenvitien ist bei medikamentöser Therapie einer Herzinsuffizienz zu rechtfertigen.
  
 
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Version vom 14. Mai 2019, 14:26 Uhr

Thema: Trikuspidal-/Mitralklappeninsuffizienz

1. Anfrage vom: 09.05.2019

Stand:


2. Problembeschreibung:

Kodierung der Klappeninsuffizienz als ND mit rein medikamentöser Therapie


3. Frage:

Darf die Klappeninsuffizienz als ND kodiert werden, wenn der einzige Aufwand die Gabe von Medikamenten ist, die auf die Therapie der Herzinsuffizienz als auslösende Grunderkrankung anzielen? Kann die ND-Definition angewandt werden, wenn der Aufwand nur indirekt auf die Erkrankung angewandt wird? Welcher Aufwand (außer OP) wäre für die Kodierung der Klappeninsuffizient (Mitral, Trikuspidal) akzeptabel?


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Herzinsuffizienz und Klappeninsuffizienzen stehen pathophysiologisch in einer engen Wechselwirkung. Eine medikamentöse Herzinsuffizienztherapie ist geeignet, das Ausmaß einer Klappeninsuffizienz zu verringern.

Somit ist die Forderung in der DKR D003 nach einer therapeutischen Beeinflussung des Patientenmanagements erfüllt. Die Kodierung der Klappenvitien ist bei medikamentöser Therapie einer Herzinsuffizienz zu rechtfertigen.


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