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Das Inklusivum "Perikarddrainage" wurde 2008 im Kode 8-152.0 ergänzt und bildet das im Fallbeispiel beschriebene Verfahren ab. Wünsche zur Änderung der systematischen Zuordnung sind im Vorschlagsverfahren über die Fachgesellschaft einzubringen.
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22.01.2018
  
 
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Version vom 22. Januar 2018, 15:42 Uhr

Thema: Perikarddrainage

1. Anfrage vom: 22.12.2017

Stand:


2. Problembeschreibung:

Im Kapitel 5 steht die Perikard-Drainage unter 5-370.0. Ein Text „offen chirurgisch“ wie bei 5-340.0 fehlt. Der Bereich 5 ist dadurch geprägt, daß die Eingriffe oft in einem speziellen Eingriffsraum stattfinden und von einem Team durchgeführt werden. Nur wenige Eingriffe werden mit Skalpell oder in Vollnarkose durchgeführt. 5-601.5 (kein Skalpell, nur Nadeln, jedoch Eingriffsraum), 5-916.19 (quasi ein Pflaster aus „Kunsthaut“), 5-089.2 (quasi ein Röhrchen ziehen), 5-201 (wird meist vom HNO-Arzt ambulant auf dem Untersuchungsstuhl gemacht).

Im Kapitel 8 steht eine Perikardpunktion 8-152.0 mit dem Inclusivum „Perikarddrainage“. Der Code 8-152.1 Pleurapunktion hat dann seine Grenzen, wenn eine Drainage durchgeführt wird. Hierfür gibt es eigene Codes in anderen Bereichen zur Abgrenzung Drainage/Punktion.

Drainage und Punktion sind zu unterscheiden: Aufgrund des komplizierteren Anlege-Vorganges, des längeren Drainage-Prozesses mit mehrfachem Mitarbeiter-Wechsel und ggfs. der Betreuung auf Intensivstation ist ein Unterschied in den Prozeduren vorhanden.


3. Frage:

Wie ist der folgende Sachverhalt zu codieren: Patient hat (z.B. nach Katheter-Ablation) ein Haematopericard. Im Herzkatheterlabor wird ein Pigtail-Katheter in das Pericard eingebracht, der Patient danach auf die Intensivstation gelegt. Nach 24 bis 48 Stunden – je nach Fördermenge und Verlauf – wird die Drainage gezogen. Der Patient wird mehrfach echokardiografiert, um eventuell nachlaufenden Erguß detektieren zu können.


4. ggf. Lösungsansatz:

Streichung des Inclusivums im Code 8-152.0


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Das Inklusivum "Perikarddrainage" wurde 2008 im Kode 8-152.0 ergänzt und bildet das im Fallbeispiel beschriebene Verfahren ab. Wünsche zur Änderung der systematischen Zuordnung sind im Vorschlagsverfahren über die Fachgesellschaft einzubringen.

22.01.2018


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