Anfrage 0277: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Antwort)
Zeile 3: Zeile 3:
 
'''1. Anfrage vom:''' 29.05.2020
 
'''1. Anfrage vom:''' 29.05.2020
  
'''Stand: '''   
+
'''Stand: '''  10.06.2021
  
  

Version vom 10. Juni 2021, 15:42 Uhr

Thema: Korrekte Kodierung infizierter Urachus mit Abszess und operativer Versorgung bezüglich Haupt- und Nebendiagnose

1. Anfrage vom: 29.05.2020

Stand: 10.06.2021


2. Problembeschreibung:

„Fehler-DRG“ bei der Kodierung infizierter Urachus und operativer Versorgung


3. Frage:

Was ist die Hauptdiagnose bei der operativen Exzision eines Urachusrestes mit Abszess bei zusätzlicher Fistel (ursprüngliche Fehlbildung ohne Infektion oder aktueller Abszess? ) und sind die gewählten OPS Kodes korrekt ?


4. ggf. Lösungsansatz:

HD Q64.4 Fehlbildung des Urachus
ND B95.6 Staphylococcus aureus als Erreger
ND L02.2 Hautabszess, Furunkel und Karbunkel am Rumpf

OPS 5-591.1 Exzision einer Urachuszyste
OPS 5-892.0b Andere Inzision an Haut und Unterhaut: Ohne weitere Maßnahmen: Bauchregion

DRG J64B oder

HD L02.2 Hautabszess, Furunkel und Karbunkel am Rumpf
ND B95.6 Staphylococcus aureus als Erreger
ND Q64.4 Fehlbildung des Urachus

OPS 5-591.1 Exzision einer Urachuszyste
OPS 5-892.0b Andere Inzision an Haut und Unterhaut: Ohne weitere Maßnahmen: Bauchregion

DRG 801C


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

D012i Mehrfachkodierung

Hinweise zur Doppelklassifizierung Lokale Infektionen bei Zuständen, die den Kapiteln der „Organkrankheiten“ zuzuordnen sind. Schlüsselnummern des Kapitels I zur Identifizierung des Infektionserregers werden hinzugefügt, sofern dieser im Rubriktitel nicht enthalten ist. Am Ende von Kapitel I steht für diesen Zweck die Kategoriengruppe B95!–B98! zur Verfügung

Antwort

Das im Fallbeispiel dargestellte Erkrankungsbild und die zugehörige Behandlung ist mit
HD Q64.4 Fehlbildung des Urachus
ND B95.6 Staphylococcus aureus als Erreger
ND N39.0 Harnwegsinfektion, Lokalisation nicht näher bezeichnet
OPS 5-591.1 Exzision einer Urachuszyste

zu verschlüsseln.

Eine abszedierende Erkrankung der Haut ist im Beispiel nicht beschrieben.

(Stand: 10.06.2021)


Zurück zu Anfrage 0276

Weiter zu Anfrage 0278

Zurück zur Anfragen Übersicht