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Für endoprothetische Eingriffe gilt grundlegend:
  
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"Implantationskodes"  beschreiben das Einsetzen der Prothese an einer Stelle, wo bei der jeweiligen Operation keine Prothese (mehr) vorhanden ist
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Kodes für Revision, Wechsel und Entfernung (5-821.-; 5-823.-; 5-825.-; 5-827.-) beschreiben:
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* Die Revision, bei der die Prothese nicht entfernt wird
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* Den Wechsel, bei der eine Prothese entfernt und im gleichen Arbeitsgang eine neue eingesetzt wird
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* Die Entfernung, bei der eine Prothese entfernt und (zunächst) keine neue implantiert wird.
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Bei einem zweizeitigen Wechsel (z. B. bei infizierter Prothese) werden somit zwei Eingriffe durchgeführt:
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* Entfernung der Prothese
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* Einsetzen einer neuen Prothese und 5-983 - Reoperation
  
 
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Vorschläge für die Neufassung von Hinweisen, Inklusiva, Exklusiva können über die jeweiligen Fachgesellschaften in das Vorschlagsverfahren zur Weiterentwicklung der Klassifikationssysteme eingebracht werden.
  
 
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Version vom 21. Mai 2012, 14:31 Uhr

1. Problembeschreibung:

Kodierung der Re-Implantation einer TEP bei zweizeitigem Wechsel. Der MDK verlangt hier einen Kode aus 5-820, 5-822, 5-824, 5-826. Wir sind hingegen hier der Meinung, dass aufgrund der Kodierrichtlinie P013k bei der Re-Implantation auch ein Kode aus einer Rubrik Revision, Wechsel zu verwenden ist.


2. Frage:

Korrekte Kodierung der Reimplantation bei 2-zeitigem Wechsel


3. ggf. Lösungsansatz:

Ein Lösungsvorschlag für diese beiden Probleme wäre das Einfügen von Hinweisen im Kapitel 5-82 1. Hinweis: Kodes aus 5-820, 5-822, 5-824, 5-826 sind nur bei der Primärimplantation von Endoprothesen zu verwenden 2. Hinweis: Bei der Re-Implantation einer Endoprothese im Rahmen eines zweizeitigen Wechsels ist der Kode für den Wechsel zu verwenden 3. Hinweis: Eine Reoperation an einem Gelenk mit einliegender Endoprothese ist als Revision zu kodieren


4. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

5-82*, P013k


Antwort

Für endoprothetische Eingriffe gilt grundlegend:

"Implantationskodes" beschreiben das Einsetzen der Prothese an einer Stelle, wo bei der jeweiligen Operation keine Prothese (mehr) vorhanden ist

Kodes für Revision, Wechsel und Entfernung (5-821.-; 5-823.-; 5-825.-; 5-827.-) beschreiben:

  • Die Revision, bei der die Prothese nicht entfernt wird
  • Den Wechsel, bei der eine Prothese entfernt und im gleichen Arbeitsgang eine neue eingesetzt wird
  • Die Entfernung, bei der eine Prothese entfernt und (zunächst) keine neue implantiert wird.

Bei einem zweizeitigen Wechsel (z. B. bei infizierter Prothese) werden somit zwei Eingriffe durchgeführt:

  • Entfernung der Prothese
  • Einsetzen einer neuen Prothese und 5-983 - Reoperation

Vorschläge für die Neufassung von Hinweisen, Inklusiva, Exklusiva können über die jeweiligen Fachgesellschaften in das Vorschlagsverfahren zur Weiterentwicklung der Klassifikationssysteme eingebracht werden.

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