Anfrage 0236
Thema: Kodierung von postoperativem Schmerz
1. Anfrage vom: 04.09.2018
Stand:
2. Problembeschreibung:
Nachfrage der Kassen wegen Überschreiten der unteren Grenzverweildauer. Begründung des Krankenhauses und in der Akte auch dokumentiert, postoperativer Schmerz der therapiert wurde. Weigerung der Kasse die Aufwandspauschale zu zahlen, da der postoperative Schmerz nicht kodiert worden ist.
3. Frage:
Wie kann postoperativer Schmerz kodiert werden? Muss postoperativer Schmerz kodiert werden? Ab wann ist postoperativer Schmerz ein über das normalmaßhinausgehender Schmerz?
4. ggf. Lösungsansatz:
Die Krankenkassen „bieten“ mir folgende ICD und OPS Kodes an: R52.0, R52.8, Z98.8, 8-919. Weder die genannten ICD noch der genannte OPS sind meines Erachtens geeignet.
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
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