Anfrage 0256
Thema: Keim B96.2 Verschlüsselung
1. Anfrage vom: 21.06.2019
Stand:
2. Problembeschreibung:
In der mikrobiologischen Untersuchung wird im Urinsediment der Keim B96.2 festgestellt. Es erfolgt keine Therapie, da keine Symptomatik vorhanden.
3. Frage:
Wie wird dieser Keim verschlüsselt, da ja im eigentlichen Sinne keine Erkrankung (N39.0) vorliegt und diese ja theoretisch behandelt werden müsste, um als Erkrankung zu gelten? Der MDK argumentiert, es würde ja keine Erkrankung vorliegen und obligate Keime sind nur anzugeben als Ursache von Krankheiten,… Auch an den Abnormenbefund angehängt wird der Keim oft nicht akzeptiert mit gleicher Argumentation.
4. ggf. Lösungsansatz:
R82.7 + B96.2 abnormer Befund im Urin mit obligatem Keim
oder
N39.0N39.0
oder
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
.....
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