Anfrage 0269

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Thema: Abrechnung des OPS 5-166 Revision und Rekonstruktion von Orbita und Augapfel

1. Anfrage vom: 15.01.2020

Stand: 17.03.2021


2. Problembeschreibung:

Folgender Fall: ein Patient hatte einen Fremdkörper transkonjunktival transskleral ins Auge bekommen. Es erfolgte:
"Eröffnung der Bindehaut nasal. Darstellung der Skleraperforation 4 mm postenor des Limbus (also im Bereich der pars plana) ist das Drahtstück ist durch die Sklera gedrungen, es besteht ein zarter GK Prolaps nach außen. Säuberung des Stichkanals und Abtragung des GK Prolaps mit dem Vitrektom. Eingabe von Vancomycin in den GK Raum Übernähung der Sklerostomie mit 8 0 Vicryl. Exzision der durch Metallpartikel verunreinigten Einstichstelle der Konjunktiva. und Verschluss"

Der Eingriff wurde mit folgenden OPS abgebildet:
5-159.16 Vitrektomie über anderen Zugang und andere Operationen am Corpus vitreum: Abtragung eines Glaskörperprolapses: Medikamente
5-138.10 Operationen an der Sklera: Naht der Sklera: Primäre Naht
5-159.4 Vitrektomie über anderen Zugang und andere Operationen am Corpus vitreum: Nahtlose transkonjunktivale Vitrektomie mit Einmalinstrumenten
5-166.1 Revision und Rekonstruktion von Orbita und Augapfel: Primäre Rekonstruktion des Augapfels
5-161.3 Entfernung eines Fremdkörpers aus Orbita und Augapfel, n.n.bez.: Augapfel, n.n.bez., durch Inzision
5-110.1 Operative Entfernung eines Fremdkörpers aus der Konjunktiva: Durch Inzision

Der OPS 5-166.1 wurde von uns gestrichen, da der Eingriff spezifisch mit den einzelnen OPS abbildbar ist.


3. Frage:

Welche Kriterien muss der OPS 5-166.1 Revision und Rekonstruktion von Orbita und Augapfel: Primäre Rekonstruktion des Augapfels genau erfüllen um ihn (zusätzlich) zu kodieren.


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Voraussetzung für die Kodierung einer Rekonstruktion ist eine Beeinträchtigung von Form und/oder Funktion eines Organs, die durch die Operation beseitigt wird.

Fremdkörperentfernungen, eine Primärnaht oder die Abtragung eines Glaskörperprolapses gehören nicht regelhaft zu den Verfahren einer Rekonstruktion.

Im Einzelfall ist die Formveränderung oder der Funktionsausfall zu dokumentieren.

(Stand: 17.03.2021)


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