Anfrage 0085

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1. Anfrage vom: 24.01.2014

Stand:


2. Problembeschreibung:

betrifft Fälle ab 2012 und 2013:

- bei Pyothorax erfolgen mehrfache Pleurapunktionen und Anlage einer Bülaudrainage für 2 Tage (1-844, 8-152.1 und 8-144.0), 5 Tage später dann Pleurolyse, Pleurektomie (5-333.1, 5-344.40), Kodierung einer Reoperation gerechtfertigt?

- thorakoskopischer Eingriff in einem Voraufenthalt, Jahre später wieder thorakoskopischer Eingriff, Kodierung einer Reoperation gerechtfertigt?

- Aufnahme mit Spontanpneumothorax, Thoraxdrainage durch Mini-Thorakotomie (5-340.0 Drainage der Brustwand oder Pleurahöhle, offen chirurgisch: Inzision von Brustwand und Pleura), am Folgetag dann thorakoskopische Pleurolyse und Pleurodese, (5-333.1 und 5-345.5 mit 5-349.6 Reoperation an Lunge, Bronchus, Brustwand, Pleura, Mediastinum oder Zwerchfell: Andere Operationen am Thorax). Handelt es sich bei dieser speziellen Konstellation um eine „Wiedereröffnung“, wenn im OP-bericht vom 12.11.12 beschrieben ist: „Entfernen der einliegenden Thoraxdrainage, über den Drainagekanal Einführen des Trokars, Einbringen eines weiteren Trokars…“

3. Frage:

Rechtfertigen auch vorhergehende Eingriffe wie Pleurapunktionen oder Drainagen den Zusatzkode 5-349.6 Reoperation für nachfolgende thorakoskopische Eingriffe? Muss der vorhergehende Eingriff im selben Aufenthalt (bzw. Fall) stattgefunden haben?


4. ggf. Lösungsansatz:

Weder in DKR P013k noch im systematischen und alphabetischen OPS 2012 und 2013 ist eine zeitliche oder sonstige Einschränkung für die Kodierung von 5-349.6 Reoperation explizit benannt (bis auf 5-349: Exkl. diagnostische und therapeutische Pleurapunktion 1-844 und 8-152.1), so dass Reoperation bei jeder Wiedereröffnung eines Operationsgebiets zu kodieren ist.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

siehe 4., die konsentierten SEG4 Kodierempfehlungen Nr. 266 und 497 beschreiben andere Konstellationen

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