Anfrage 0236: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Antwort)
 
(6 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
'''Thema:'''  Kodierung postoperativer Schmerz
+
'''Thema:'''  Kodierung von postoperativem Schmerz
  
'''1. Anfrage vom:''' 29.08.2018
+
'''1. Anfrage vom:''' 04.09.2018
  
'''Stand: '''   
+
'''Stand: '''  23.10.2018
  
  
 
'''2. Problembeschreibung:'''
 
'''2. Problembeschreibung:'''
  
Pat. wird stat. aufgenommen zur Operation (Bilobektomie und Ösophagostomie), am Aufnahmetag (ein Tag vor OP) Fibrinwert 3,0. Während OP starke Blutung und Abfall Fibrin auf 1,6, daher Gabe von 4gr. Hämocomplettan.  
+
Nachfrage der Kassen wegen Überschreiten der unteren Grenzverweildauer. Begründung des Krankenhauses und in der Akte auch dokumentiert, postoperativer Schmerz der therapiert wurde. Weigerung der Kasse die Aufwandspauschale zu zahlen, da der postoperative Schmerz nicht kodiert worden ist.
  
  
 
'''3. Frage:'''
 
'''3. Frage:'''
  
Kann hier die Diagnose [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2018/block-d65-d69.htm#D65 D65.0] ''Erworbene Afibrinogenämie'' kodiert werden? Wie weit muss der Fibrinwert gesunken sein um die Bedingung einer Afibrinogenämie zu erfüllen? Wer legt diesen Wert fest, wo kann er nachrecherchiert werden?
+
Wie kann postoperativer Schmerz kodiert werden? Muss postoperativer Schmerz kodiert werden? Ab wann ist postoperativer Schmerz ein über das normalmaßhinausgehender Schmerz?
  
  
 
'''4. ggf. Lösungsansatz:'''
 
'''4. ggf. Lösungsansatz:'''
 +
 +
Die Krankenkassen „bieten“ mir folgende ICD und OPS Kodes an: [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2018/block-r50-r69.htm#R52 R52.0], [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2018/block-r50-r69.htm#R52 R52.8], [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2018/block-z80-z99.htm#Z98 Z98.8], [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2018/block-8-90...8-91.htm#code8-919 8-919]. Weder die genannten ICD noch der genannte OPS sind meines Erachtens geeignet.
  
  
 
'''5. ICD / OPS / DKR / Gesetze: '''  
 
'''5. ICD / OPS / DKR / Gesetze: '''  
  
[https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2018/block-d65-d69.htm#D65 D65.0]
 
  
  
 
== Antwort ==
 
== Antwort ==
  
...
+
Bei Anwendung der DKR im Wortlaut ist ein postoperativer Schmerz nicht zu kodieren.
 +
 
 +
[https://foka.medizincontroller.de/index.php/DKR_1806g DKR 1806g] ''Schmerzdiagnosen und Schmerzbehandlungsverfahren''<br/>
 +
Akuter Schmerz <br/>
 +
Wenn ein Patient wegen postoperativer Schmerzen oder wegen Schmerzen im Zusammenhang mit einer anderen Erkrankung behandelt wird, sind nur die durchgeführte Operation oder die schmerzverursachende Erkrankung zu kodieren. [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2018/block-r50-r69.htm#R52 R52.0] ''Akuter Schmerz'' wird nur dann zugeordnet, wenn Lokalisation und Ursache des akuten Schmerzes nicht bekannt sind.
 +
 
 +
Auch der Kode  [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2018/block-8-90...8-91.htm#code8-919 8-919] ist nur unter besonderen Voraussetzungen zu kodieren, die Hinweise zum OPS sind zu berücksichtigen.
 +
 
 +
DKR P001f Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren <br/>
 +
Prozedurenkomponenten <br/>
 +
Auch andere Prozeduren, wie z.B. Schmerztherapie (mit Ausnahme des OPS-Kodes [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2018/block-8-90...8-91.htm#code8-919 8-919] ''Komplexe Akutschmerzbehandlung''), sind nur dann zu kodieren, wenn sie als alleinige
 +
Maßnahmen durchgeführt wurden
 +
 
 +
Die Forderung der Krankenkassen steht im Widerspruch zu den DKR.
 +
 
 +
(Stand: 23.10.2018)
  
 
----
 
----
  
Zurück zu [[Anfrage 0234]]
+
Zurück zu [[Anfrage 0235]]
  
Weiter zu [[Anfrage 0236]]
+
Weiter zu [[Anfrage 0237]]
  
 
Zurück zur [[Anfragen]] Übersicht
 
Zurück zur [[Anfragen]] Übersicht
 
[[Category:Anfragen]]
 
[[Category:Anfragen]]

Aktuelle Version vom 29. Oktober 2018, 11:43 Uhr

Thema: Kodierung von postoperativem Schmerz

1. Anfrage vom: 04.09.2018

Stand: 23.10.2018


2. Problembeschreibung:

Nachfrage der Kassen wegen Überschreiten der unteren Grenzverweildauer. Begründung des Krankenhauses und in der Akte auch dokumentiert, postoperativer Schmerz der therapiert wurde. Weigerung der Kasse die Aufwandspauschale zu zahlen, da der postoperative Schmerz nicht kodiert worden ist.


3. Frage:

Wie kann postoperativer Schmerz kodiert werden? Muss postoperativer Schmerz kodiert werden? Ab wann ist postoperativer Schmerz ein über das normalmaßhinausgehender Schmerz?


4. ggf. Lösungsansatz:

Die Krankenkassen „bieten“ mir folgende ICD und OPS Kodes an: R52.0, R52.8, Z98.8, 8-919. Weder die genannten ICD noch der genannte OPS sind meines Erachtens geeignet.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Bei Anwendung der DKR im Wortlaut ist ein postoperativer Schmerz nicht zu kodieren.

DKR 1806g Schmerzdiagnosen und Schmerzbehandlungsverfahren
Akuter Schmerz
Wenn ein Patient wegen postoperativer Schmerzen oder wegen Schmerzen im Zusammenhang mit einer anderen Erkrankung behandelt wird, sind nur die durchgeführte Operation oder die schmerzverursachende Erkrankung zu kodieren. R52.0 Akuter Schmerz wird nur dann zugeordnet, wenn Lokalisation und Ursache des akuten Schmerzes nicht bekannt sind.

Auch der Kode 8-919 ist nur unter besonderen Voraussetzungen zu kodieren, die Hinweise zum OPS sind zu berücksichtigen.

DKR P001f Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren
Prozedurenkomponenten
Auch andere Prozeduren, wie z.B. Schmerztherapie (mit Ausnahme des OPS-Kodes 8-919 Komplexe Akutschmerzbehandlung), sind nur dann zu kodieren, wenn sie als alleinige Maßnahmen durchgeführt wurden

Die Forderung der Krankenkassen steht im Widerspruch zu den DKR.

(Stand: 23.10.2018)


Zurück zu Anfrage 0235

Weiter zu Anfrage 0237

Zurück zur Anfragen Übersicht