Anfrage 0153
1. Anfrage vom: 20.05.2016
Stand: 04.07.2016
2. Problembeschreibung:
Ein Patient kommt nach einer Chemotherapie (FCR bei B-CLL) mit Fieber und Neutropenie mit einem unspezifischen Infekt. Er erhält eine intravenöse Therapie mit Piperacillin und Tazobactam, sowie Lenograstim (Granocyte®).
3. Frage:
Kann die D90 kodiert werden und wie ist diese gegenüber der D70 abzugrenzen? Der MDK sieht die gemeinsame Kodierung als nicht zulässig an, da die D70 unter der D90 als Exklusivum aufgeführt ist und die D70 die Beeinträchtigung spezifisch abbildet.
4. ggf. Lösungsansatz:
Die Agranulozytose und Neutropenie (D70) ist ein spezifischer Aspekt der Immunkompromittierung. Wenn diese vorliegt, ist diese anstatt über die D90, über den Schlüssel D70 abzubilden. Darin liegt die Bedeutung des Exklusivums. Da Exklusivum bedeutet keinen Ausschluss von einer gemeinsamen Kodierung. Über die quantitative Beschränkung der Zellen hinaus, kommt es infolge der Chemotherapie auch zu einer Funktionseinschränkung der Immunsystems. Auch aus diesem Grund werden Patienten isoliert und frühzeitig, prophylaktisch antibiotisch behandelt. Der Aufwand ist, abgesehen von den Wachstumsfaktoren (Lenograstim ), mit dem der D70 identisch. Parallel vorliegende Erkrankungen und pathologische Zustände mit demselben Aufwand können laut DKR kombiniert kodiert werden. Problematisch ist es jedoch, im Falle der Prüfung durch den MDK, einen chemischen oder anderweitigen Nachweis für die D90 zu liefern.
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
DKR D003l, ICD D70.- Agranulozytose und Neutropenie, D90 Immunkompromittierung nach Bestrahlung, Chemotherapie und sonstigen immunsuppressiven Maßnahmen
Antwort
Gemäß der FAQ 1008 des DIMDI besagt ein "Exkl." eines Kodes, "dass mit dem im Exklusivum genannten Kode eine Erkrankung anderer Genese bzw. ein nicht regelhaft enthaltener Zustand abgegrenzt (klassifiziert) wird. Folglich können beide Kodes nebeneinander verwendet werden, wenn die Erkrankungen/Zustände sowohl als auch beim Patienten vorliegen und diagnostisch voneinander abgrenzbar sind."
Liegt eine Manifestation der Immunkompromittierung wie bspw. eine Infektion oder eine generalisierte Mukositis vor und wird das Behandlungsregime im Vergleich zu einer Behandlung ohne Immunkompromittierung beeinflusst, kann der Kode D90 unabhängig von einer gleichzeitig bestehenden Agranulozytose verschlüsselt werden.
(Stand 04.07.2016)
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