Anfrage 0329

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Thema: Begrifflichkeiten beim OPS 8-98e.*

1. Anfrage vom: 21.02.2022

Stand: 20.06.2022


2. Problembeschreibung:

Es geht um die Abrechenbarkeit der spezialisierten palliativmedizinischen Komplexbehandlung, ZE145.* (OPS 8-98e.*). Zur vollständigen Dokumentation gehören u. A. tägliche multiprofessionelle Fallbesprechungen, an 7 Tagen / Woche.

Unser Problem an dieser Stelle sind die Wochenenden und die Feiertage, an denen wir in der Regel "nur" den ärztlichen und den pflegerischen Dienst vorhalten, jedoch keine weitere Profession (Ernährungsberatung, Psychoonkologie etc.).


3. Frage:

Was bedeutet nun "multiprofessionell"? Reichen am Wochenende und an Feiertagen 2 Professionen aus?

Ich wünsche mir an dieser Stelle eine klare Aussage die es den Häusern erleichtert, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, hier korrekt zu kodieren, zu dokumentieren und entsprechendes Personal vorzuhalten. Eventuell könnten an dieser Stelle auch gesonderte Aussagen zu Wochenenden bzw. Feiertagen getroffen werden.


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

OPS 8-98e.*, Fallpauschalenverordnung Anlage 5 (ZE145-*


Antwort

Die Mindestmerkmale des OPS 8-98e.- geben für Feiertage und Wochenenden eine multiprofessionelle Fallbesprechung ohne weitere Mindestvorgaben vor. Die beschriebene gemeinsame Fallbesprechung von ärztlichen und pflegerischen Mitarbeitern erfüllt diese Vorgaben. Diese Zusammensetzung wird auch von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin im Glossar der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zu den Mindestmerkmalen der OPS 8-98e empfohlen.


(Stand: 20.06.2022)


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