Anfrage 0343
1. Thema: Aicardi-Goutières-Syndrom
Anfrage vom: 24.02.2023
Stand: 25.04.2023
2. Problembeschreibung:
Laut Alphabetischem ICD 10 wird das Syndrom mit der G31.88 abgebildet. Jedoch gibt es im A-DRG Handbuch einen Alterskonflikt mit dem ICD. Aufgrund von relevanten CCL ergibt sich bei uns in dem Fall die DRG B85A. Wenn wir bei der KK eine Abrechnung mit dem Kode G31.88 einsenden, bekommen wir eine Rechnungsrücksendung wegen einer unzulässigen Diagnose aufgrund des Alters bei den Kindern.
3. Frage:
Welche Kodierung ist korrekt?
4. ggf. Lösungsansatz:
Alternativ wäre die G93.4 möglich, jedoch ergibt sich eine DRG Änderung in B70F.
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
Im Definitionshandbuch Band 5 Version 2023 sind im Anhang D Plausibilitäten aufgeführt. Laut Abschnitt D.4 handelt es sich bei der Tabelle "D.6j Alterskonflikt - Erwachsene" nicht um einen "unumgehbaren Fehler", sondern um ein Warnkennzeich („flag“). Unumgehbare Fehler sind unzulässigen Hauptdiagnosen und den meisten Kodes in der Alterskonflikt-Liste „Säugling“ vorbehalten. Auf Grund der Zuordnung im Alphabetischen Verzeichnis ist der ICD-Kode G31.88 für die Kodierung des "Aicardi-Goutières-Syndrom" korrekt.
Ab dem 01.04.2023 ist die mit der Alpha-ID verknüpfte Orphakennnummer (hier 51) verpflichtend anzugeben.
(Stand: 25.04.2023)
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