Anfrage 0344

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1. Thema: Dokumentation in TISS – spezielle Interventionen auf der Intensivstation

Anfrage vom: 13.03.2023

Stand: 25.04.2023


2. Problembeschreibung:

Unklar ob folgende Punkte täglich oder nur bei Anlage kodiert werden dürfen.


3. Frage:

NAVA–Sonde
5 Punkte tgl. anrechenbar oder nur bei Anlage?
Stromstärke wird individuell der Situation des Pat. angepasst.
Dokumentation und Veränderung der Stromstärke wird täglich im Beatmungsprotokoll festgehalten.


Cool-Guard
5 Punkte tgl. anrechenbar oder nur bei Anlage?
Mit dieser Methode wird der Pat. mittels eines Katheters intravasal gekühlt (z.B. nach Reanimation – Kühlung des Pat. auf 32⁰ Celsius) bzw. aufgewärmt.


Impella
5 Punkte tgl. anrechenbar oder nur bei Anlage?
Es handelt sich um eine temporäre Herzpumpe zur Unterstützung des linken Ventrikels.


AnaConda
5 Punkte tgl. anrechenbar?
Hier handelt sich um ein Medizinprodukt zur Verabreichung von volatilen Anästhetika (Isofluran oder Sevofluran), das zwischen dem Y- Stück und dem Tubus angeschlossen wird.
Täglicher Wechsel notwendig, da nur eine 24-Stunden-Nutzung möglich ist.
Überwachung des MAC-Wertes!


LiqpoGuard
5 Punkte tgl. anrechenbar?
Hier handelt es sich um ein Management-System, das kontrolliert Cerebrospinal Fluid drainiert und gleichzeitig den Hirndruck misst. Der Liquorfluss wird kontinuierlich überwacht. Mit diesem Gerät wird über eine externe Ventrikel - Drainage eine bestimmte einstellbare Menge Liquor z.B. 8ml/h kontinuierlich entzogen.


Ösophagale Druckmessung (Peso-Sonde)
5 Punkte tgl. anrechenbar?
Messungen zur Bestimmung des transpulmonalen Druckes werden täglich durchgeführt und dokumentiert.


Intraabdominale Druckmessung
5 Punkte tgl. anrechenbar?
Messungen werden mehrmals tgl. durchgeführt und dokumentiert.


BIS
5 Punkte tgl.?
BIS™ = der Bispektralindex ist ein Messwert zu Objektivierung der Tiefe der Sedierung bzw. Narkose. Die Überwachung liefert ein objektives Maß für die Bewusstseinstiefe des Pat.


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Die in dieser Anfrage aufgeführten Verfahren waren bei der Entwicklung des TISS-Scores noch nicht vorhanden und konnten neben anderen spezifischen Maßnahmen nicht berücksichtigt werden. Über eine Aufnahme dieser Behandlungsverfahren in den TISS/SAPS Score für die Intensivmedizinische Komplexbehandlung kann ausschließlich die Selbstverwaltung entscheiden. Eine entsprechende Anfrage wird an das BfArM gestellt.

(Stand: 25.04.2023)


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