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Bei den Eingriffen der Wirbelsäule wird zunächst der operative Zugang mit einem Schlüssel aus dem Bereich 5-030 bis 5-032 abgebildet.  
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Bei den Eingriffen der Wirbelsäule wird zunächst der operative Zugang mit einem Schlüssel aus dem Bereich [https://klassifikationen.bfarm.de/ops/kode-suche/htmlops2024/block-5-01...5-05.htm#code5-030 5-030] bis [https://klassifikationen.bfarm.de/ops/kode-suche/htmlops2024/block-5-01...5-05.htm#code5-032 5-032] abgebildet.  
  
Der dekomprimierende Eingriff wird über den Bereich 5-83 abgebildet. Sofern das operative Verfahren nicht über einen Schlüssel aus dem Bereich Exzision (5-832.-) beschrieben werden kann, kommt der Kode 5-839.6 zum Einsatz, der keine konkrete anatomische Struktur beschreibt.
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Der dekomprimierende Eingriff wird über den Bereich 5-83 abgebildet. Sofern das operative Verfahren nicht über einen Schlüssel aus dem Bereich Exzision ([https://klassifikationen.bfarm.de/ops/kode-suche/htmlops2024/block-5-78...5-86.htm#code5-832 5-832.-]) beschrieben werden kann, kommt der Kode [https://klassifikationen.bfarm.de/ops/kode-suche/htmlops2024/block-5-78...5-86.htm#code5-839 5-839.6] zum Einsatz, der keine konkrete anatomische Struktur beschreibt.
  
 
(Stand 30.04.2025)
 
(Stand 30.04.2025)

Aktuelle Version vom 30. April 2025, 12:52 Uhr

1. Thema: Korrekte Kodierung des OPS Kode 5-839.6ff „Andere Operationen an der Wirbelsäule: Knöcherne Dekompression des Spinalkanals“

Anfrage vom: 27.08.2020

Stand: 30.04.2025


2. Problembeschreibung:

Wie können die

- knöcherne Dekompression des Spinalkanals (5-839.6*) von der erweiterten (? Warum „erweiterte“?)

- Laminektomie / Hemilaminektomie (5-030.5*5-030.6*, 5-031.2* - 5-031.3* und 5-032.3* - 5-032.4*) sowie von der

- 5-832.4 Exzision von erkranktem Knochen- und Gelenkgewebe der Wirbelsäule: Arthrektomie, partiell bzw. 5-832.8 Exzision von erkranktem Knochen- und Gelenkgewebe der Wirbelsäule: Wirbelbogen/ 5-832.9 Exzision von erkranktem Knochen- und Gelenkgewebe der Wirbelsäule: Wirbelbogen (und angrenzende Strukturen) voneinander abgegrenzt werden?


3. Frage:

Ab wann liegt eine kodierfähige „knöcherne Dekompression des Spinalkanals“ bei Laminektomie/ Hemilaminektomie oder bei Exzision von erkranktem Knochen- und Gelenkgewebe der Wirbelsäule: Arthrektomie/Wirbelbogen oder als alleinige Prozedur vor?

Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um eine „knöcherne Dekompression des Spinalkanals“ (5-839.6*) (als alleinige Prozedur oder in Kombination mit den oben genannten Prozeduren) kodieren zu können?


4. ggf. Lösungsansatz:

a) immer bei dokumentierter Undercutting-Methode/Unterschneidender Dekompression (gemäß Inklusivum im OPS 5-839.6)


b) wenn eine erweiterte (Hemi-) Laminektomie durchgeführt wurde - mangels aktuell fehlendem OPS Kode und/oder


c) bei jedweder Entfernung von komprimierendem knöchernem Wirbelsäulen-Gewebe



5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Bei den Eingriffen der Wirbelsäule wird zunächst der operative Zugang mit einem Schlüssel aus dem Bereich 5-030 bis 5-032 abgebildet.

Der dekomprimierende Eingriff wird über den Bereich 5-83 abgebildet. Sofern das operative Verfahren nicht über einen Schlüssel aus dem Bereich Exzision (5-832.-) beschrieben werden kann, kommt der Kode 5-839.6 zum Einsatz, der keine konkrete anatomische Struktur beschreibt.

(Stand 30.04.2025)


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