Anfrage 0153: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „'''1. Anfrage vom:''' 20.05.2016 '''Stand: ''' '''2. Problembeschreibung:''' : Ein Patient kommt nach einer Chemotherapie (FCR bei B-CLL) mit Fieber und…“)
 
Zeile 31: Zeile 31:
 
----
 
----
  
Zurück zu zu [[Anfrage 0151]]
+
Zurück zu zu [[Anfrage 0152]]
  
Weiter zu [[Anfrage 0153]]
+
Weiter zu [[Anfrage 0154]]
  
 
Zurück zur [[Anfragen]] Übersicht
 
Zurück zur [[Anfragen]] Übersicht
 
[[Category:Diagnosen]] [[Category:Anfragen]]
 
[[Category:Diagnosen]] [[Category:Anfragen]]

Version vom 6. Juni 2016, 14:53 Uhr

1. Anfrage vom: 20.05.2016

Stand:


2. Problembeschreibung:

Ein Patient kommt nach einer Chemotherapie (FCR bei B-CLL) mit Fieber und Neutropenie mit einem unspezifischen Infekt. Er erhält eine intravenöse Therapie mit Piperacillin und Tazobactam, sowie Lenograstim (Granocyte®).


3. Frage:

Kann die D90 kodiert werden und wie ist diese gegenüber der D70 abzugrenzen? Der MDK sieht die gemeinsame Kodierung als nicht zulässig an, da die D70 unter der D90 als Exklusivum aufgeführt ist und die D70 die Beeinträchtigung spezifisch abbildet.


4. ggf. Lösungsansatz:

Die Agranulozytose und Neutropenie (D70) ist ein spezifischer Aspekt der Immunkompromittierung. Wenn diese vorliegt, ist diese anstatt über die D90, über den Schlüssel D70 abzubilden. Darin liegt die Bedeutung des Exklusivums. Da Exklusivum bedeutet keinen Ausschluss von einer gemeinsamen Kodierung. Über die quantitative Beschränkung der Zellen hinaus, kommt es infolge der Chemotherapie auch zu einer Funktionseinschränkung der Immunsystems. Auch aus diesem Grund werden Patienten isoliert und frühzeitig, prophylaktisch antibiotisch behandelt. Der Aufwand ist, abgesehen von den Wachstumsfaktoren (Lenograstim ), mit dem der D70 identisch. Parallel vorliegende Erkrankungen und pathologische Zustände mit demselben Aufwand können laut DKR kombiniert kodiert werden. Problematisch ist es jedoch, im Falle der Prüfung durch den MDK, einen chemischen oder anderweitigen Nachweis für die D90 zu liefern.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

DKR D003l, ICD D70.- Agranulozytose und Neutropenie, D90 Immunkompromittierung nach Bestrahlung, Chemotherapie und sonstigen immunsuppressiven Maßnahmen

Antwort

...


Zurück zu zu Anfrage 0152

Weiter zu Anfrage 0154

Zurück zur Anfragen Übersicht